Newsletter Nr. 1 – Februar 2026 Demokratie verengen, soziale Verantwortung verschieben?

Newsletter Nr. 1 – Februar 2026
Demokratie verengen, soziale Verantwortung verschieben?


In Groß-Umstadt verdichten sich derzeit Entscheidungen, die politisch nicht isoliert be-
trachtet werden können. Im Vorfeld der Kommunalwahl wurde eine bereits zugesagte
Demokratie-Ausstellung im Rathaus abgesagt, zivilgesellschaftliche Initiativen sahen
sich Einschränkungen im öffentlichen Raum gegenüber, und bis heute liegt auf eine
schriftliche Anfrage zur rechtlichen Begründung dieser Maßnahmen keine schriftliche
Antwort mit Benennung konkreter Rechtsgrundlagen vor. Gleichzeitig bleibt der Zu-
stand der Obdachlosenunterkunft ein seit Langem bekanntes Problem, ohne dass eine
erkennbare strukturelle Lösung umgesetzt wird.


Verantwortlich für diese Linie ist der Bürgermeister der Stadt Groß-Umstadt. Er ist Partei-unabhängig angetreten, ist jedoch Mitglied der CDU. Die restriktive Auslegung kommunaler
Neutralität im Umgang mit demokratischer Bildungsarbeit und das ausbleibende ent-
schlossene Handeln bei sozialen Missständen werfen die Frage auf, welches politi-
sche Verständnis hier leitend ist. Geht es um aktive Stärkung demokratischer Kultur -
oder um administrative Vermeidung von Kontroversen? Geht es um menschenwürdige
Lösungen - oder um das bloße Verwalten schwieriger Situationen?


Demokratische Bildungsarbeit ist keine parteipolitische Werbung. Menschenwürdige
Unterbringung ist keine optionale Aufgabe. Beides gehört zum Kern kommunaler Ver-
antwortung. Wenn demokratische Initiativen auf Distanz gehalten werden und soziale
Probleme nicht mit Priorität behandelt werden, entsteht ein politisches Signal - unab-
hängig von der jeweiligen Begründung.
Wir halten es für notwendig, diese Entwicklungen klar zu benennen. Nicht aus partei-
taktischen Gründen, sondern weil Demokratie und Menschenwürde keine Nebenthe-
men kommunaler Politik sind.
Im Folgenden stellen wir die Fakten dar und ordnen politisch ein, was diese Linie für
Groß-Umstadt bedeutet.

 

Aufreger des Monats #1
Demokratie ist kein Störfaktor - und Neutralität kein Maulkorb


Im Dezember 2025 wurde eine bereits zugesagte Ausstellung mit dem Titel „Demo-
kratie stärken - Rechtsextremismus bekämpfen“ in der Säulenhalle des Rathauses
kurzfristig abgesagt. Die Ausstellung der Friedrich-Ebert-Stiftung sollte vom 27. Feb-
ruar bis 15. März 2026 stattfinden. Die Zusage war zuvor erteilt worden und wurde
dann zurückgenommen. Als Begründung wurde zunächst das kommunale Neutrali-
tätsgebot im Vorfeld der Kommunalwahl angeführt, später zusätzlich eine angeblich
enge Zweckbindung der Säulenhalle.
Die Initiative „Bunt statt Braun“ hat daraufhin beim Verwaltungsgericht Darmstadt eine
einstweilige Anordnung beantragt. Damit ist die Frage, wie weit kommunale Neutralität
reicht, nun Gegenstand gerichtlicher Prüfung.
Im zeitlichen Zusammenhang mit der Kommunalwahl kam es zu weiteren Einschrän-
kungen demokratischer Aktivitäten. Informationsstände zivilgesellschaftlicher Initiati-
ven wurden mit Auflagen belegt. Ein Büchertisch mit Literatur zur Demokratie wurde
in der Stadtbücherei nicht zugelassen. Mehrere demokratische Ausdrucksformen im
öffentlichen Raum wurden damit faktisch zurückgedrängt.
Am 18.12.2025 haben wir den Bürgermeister schriftlich um konkrete Benennung der
Rechtsgrundlagen sowie um Darlegung der grundrechtlichen Abwägung gebeten. Bis
heute liegt keine schriftliche Antwort mit Benennung der maßgeblichen Normen vor.
Hier beginnt das eigentliche Problem.
Kommunale Neutralität verpflichtet staatliche Stellen zur parteipolitischen Zurückhal-
tung. Sie verpflichtet jedoch nicht zur inhaltlichen Enthaltung gegenüber der freiheit-
lich-demokratischen Grundordnung. Die Verteidigung demokratischer Grundwerte ist
keine parteipolitische Positionierung, sondern verfassungsrechtlicher Auftrag.
Wenn eine überparteiliche Ausstellung zur Stärkung der Demokratie im Rathaus ab-
gesagt wird, wenn demokratische Bildungsangebote aus öffentlichen Räumen fernge-
halten werden und wenn zivilgesellschaftliches Engagement im Wahlzeitraum mit rest-
riktiven Maßstäben belegt wird, dann stellt sich zwingend die Frage, ob hier das Neut-
ralitätsgebot sachgerecht angewendet wird - oder ob es politisch überdehnt wird.
Der Bürgermeister ist parteilos angetreten, ist jedoch Mitglied der CDU. Es ist legitim
zu hinterfragen, ob die restriktive Auslegung demokratischer Aktivitäten im öffentlichen
Raum einer politischen Grundhaltung entspricht, die stärker auf formale Zurückhaltung
setzt als auf aktive demokratische Förderung. Eine solche Linie darf politisch diskutiert
werden. Nicht akzeptabel ist jedoch, wenn administrative Entscheidungen faktisch
dazu führen, dass demokratische Bildungsarbeit aus öffentlichen Räumen verdrängt
wird.
Der Schaden, der durch dieses Vorgehen bereits entstanden ist, ist erheblich. Ver-
trauen in die politische Neutralität der Verwaltung wird beschädigt. Zivilgesellschaftli-
ches Engagement wird verunsichert. Ehrenamtliche Initiativen, die sich für Demokratie
einsetzen, erleben Zurückweisung statt Unterstützung. Und die Stadt Groß-Umstadt steht nun im Fokus einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die bundesweit Aufmerksamkeit erzeugt.
Selbst wenn ein Gericht später zu einer differenzierten rechtlichen Bewertung gelangt,
bleibt der politische Vertrauensverlust bestehen. Demokratie lebt vom offenen Diskurs
und von sichtbarer Unterstützung demokratischer Bildung. Wird dieser Raum einge-
schränkt, entsteht ein Klima der Vorsicht und Zurückhaltung - genau das Gegenteil
dessen, was eine lebendige Kommune braucht.
Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit gelten auch im kommu-
nalen Raum. Eingriffe bedürfen einer klaren gesetzlichen Grundlage, müssen verhält-
nismäßig sein und einer nachvollziehbaren Abwägung standhalten. Eine pauschale
Berufung auf „Neutralität“ ersetzt diese Prüfung nicht.
Wenn mehrere Entscheidungen im engen zeitlichen Zusammenhang mit einer Wahl
demokratische Aktivitäten einschränken, ist das politisch hochsensibel. Demokratie
wird nicht dadurch geschützt, dass man sie aus dem Rathaus fernhält.
Wir erwarten vom Bürgermeister - unabhängig vom laufenden Verfahren- eine klare,
schriftlich belegte Darlegung der Rechtsgrundlagen und der vorgenommenen Abwä-
gung. Transparenz ist keine Frage des Prozessausgangs, sondern Voraussetzung de-
mokratischer Verantwortung. Öffentliche Räume dürfen nicht vorsorglich von demo-
kratischer Bildungsarbeit freigehalten werden.
Demokratie braucht Räume. Wer sie verengt, trägt Verantwortung für die Folgen.
Doch die Frage nach Prioritäten endet nicht beim Umgang mit demokratischem En-
gagement.
Wenn sich zeigt, dass öffentliche Räume für zivilgesellschaftliche Bildungsarbeit rest-
riktiv gehandhabt werden, stellt sich zugleich die Frage, wie ernst andere Kernaufga-
ben kommunaler Verantwortung genommen werden. Demokratie braucht Räume -
und soziale Verantwortung braucht konkrete Lösungen.
Während in einen Fall über Neutralität diskutiert wird, bleibt im anderen Fall eine seit
Jahren bekannte soziale Problemlage strukturell ungelöst. Es geht damit nicht um
zwei voneinander getrennte Einzelfälle, sondern um ein grundlegendes Muster politi-
scher Schwerpunktsetzung.
Damit kommen wir zum zweiten zentralen Thema dieses Newsletters: der Situation
der Obdachlosenunterkunft in der Wilhelm-Liebknecht-Straße.


Aufreger des Monats #2
Menschenwürde ist kein Standortproblem

Die Situation in der Obdachlosenunterkunft in der Wilhelm-Liebknecht-Straße ist seit
Jahren bekannt und seit Jahren ungelöst. In der öffentlichen Berichterstattung wird
die Unterkunft ausdrücklich als „seit Jahren unzumutbar“ beschrieben. Der bauliche
Zustand gilt als baufällig, eine grundlegende Sanierung lohne sich nicht mehr. Trotz
wiederholter politischer Befassung und öffentlicher Diskussion hat sich an der grund-
legenden Problemlage nichts Wesentliches geändert.

Im August 2025 wurde ein Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Obdachlo-
senunterbringung eingebracht, im November 2025 mehrheitlich beschlossen. Ziel
war unter anderem eine strukturelle Verbesserung der Unterbringung, eine stärkere
soziale Begleitung sowie eine Neuordnung der Standortfrage. Doch ein Grundsatz-
beschluss ersetzt keine konkrete Lösung. Bis heute ist keine tragfähige, umgesetzte
Alternative erkennbar, die die bestehende Unterkunft tatsächlich ablöst oder struktu-
rell verbessert.
Hinzu kommt eine strukturelle Zuständigkeitsproblematik. Menschen, die nach einer
stationären Behandlung – etwa in der Suchtklinik in Groß-Umstadt - weiterhin ob-
dachlos sind, fallen ordnungsrechtlich in die Zuständigkeit der Stadt Groß-Umstadt,
da der tatsächliche Aufenthaltsort maßgeblich ist. Formal ist dieses Vorgehen recht-
lich korrekt. In der Praxis führt es jedoch dazu, dass sich in der bestehenden Unter-
kunft ein Personenkreis mit besonders hohem Unterstützungsbedarf konzentriert,
ohne dass die baulichen, personellen oder sozialpädagogischen Voraussetzungen
dafür gegeben sind.
Zwischen Suchthilfe in Zuständigkeit des Kreises, ordnungsrechtlicher Unterbringung
durch die Stadt und fehlender verbindlicher sozialer Begleitung entsteht eine struktu-
relle Lücke. Diese Lücke wird vor Ort sichtbar. Die derzeitige Unterbringungssituation
verschärft die sozialen Spannungen im unmittelbaren Umfeld der Unterkunft spürbar.
Konflikte zwischen Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den untergebrachten Men-
schen nehmen erkennbar zu. Diese Entwicklung ist jedoch nicht Ausdruck individuel-
ler Schuld, sondern Folge einer ungeeigneten Unterbringungsstruktur ohne ausrei-
chende Perspektivplanung, soziale Begleitung und klare Verantwortungsabgrenzung.
Seit Jahren wird betont, dass an einer Lösung gearbeitet werde, dass die Standort-
suche schwierig sei und baurechtliche sowie finanzielle Fragen geklärt werden müss-
ten. Gleichzeitig wurden frühere Planungsansätze verworfen oder neu aufgesetzt.
Das Ergebnis ist ein Zustand, der politisch bekannt ist – und dennoch fortbesteht.
Auch die politische Debatte selbst verdient kritische Betrachtung. Der Antrag vom
13.08.2025 greift die Problematik formal auf und fordert strukturelle Veränderungen.
Gleichzeitig wird deutlich, dass die Diskussion stark über Standortfragen, Ordnung
und Belastungsaspekte geführt wird, während verbindliche sozialpolitische Lösungen
nicht im Mittelpunkt stehen.
Sprache ist dabei kein Nebenschauplatz. Sie prägt politische Prioritäten. Und sie ent-
scheidet darüber, ob Menschen als Träger unveräußerlicher Rechte wahrgenommen
werden - oder als ordnungspolitisches Problem. Wer die Debatte primär über Belas-
tungen und Standortfragen führt, läuft Gefahr, die soziale Dimension aus dem Blick
zu verlieren.
Menschenwürdige Unterbringung ist keine freiwillige Leistung. Sie ergibt sich aus der
staatlichen Schutzpflicht und der Verpflichtung zur Wahrung der Menschenwürde.
Wenn eine Unterkunft über Jahre als unzumutbar beschrieben wird und dennoch
keine nachhaltige Lösung umgesetzt wird, ist das keine bloße Verwaltungsfrage, son-
dern Ausdruck politischer Prioritätensetzung.

Die Frage lautet daher nicht, ob das Problem bekannt ist. Die Frage lautet, warum es
trotz Kenntnislage weiterhin besteht – und wann aus Ankündigungen verbindliche Lö-
sungen werden.
Demokratie und Menschenwürde sind keine Verhandlungsmasse. Es liegt an uns,
dafür zu sorgen, dass sie in Groß-Umstadt nicht relativiert, sondern verteidigt und
konkret umgesetzt werden. Jetzt entscheidet sich, wer politische Verantwortung
übernimmt - und wer weiter nur verwaltet.
Lasst uns gemeinsam entschlossen und solidarisch in den Kommunalwahlkampf ge-
hen.
Solidarische Grüße
Heiko Doerschel
Sprecher
Die Linke – Ortsgruppe Groß-Umstadt